Vergleich der Stromanbieter in Europa

Stromanbieter Wechsel in Deutschland

In Deutschland finden sich gut 1.000 Stromanbieter, die ca. 12.000 verschiedene Tarife zur Auswahl stellen. Die Zahl der Kunden, die den Stromanbieter gewechselt haben, liegt dazu vergleichsweise niedrig, um die Preispolitik vieler Stromanbieter unter Druck setzen zu können. Fehlende Transparenz am Markt und die Unübersichtlichkeit des Angebots sorgen für eine Wechselquote von 6,5 Prozent.

Um Kunden auf ihre Möglichkeiten aufmerksam zu machen und so zu einem Stromanbieterwechsel bewegen zu können, rufen zahlreiche Verbraucherbände, Fachportale und Bündnisse zu einem Stromwechsel auf. So machten sich das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur in einem Ende 2012 veröffentlichtem Bericht zum Strommarkt für mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft stark. Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter könnten Kunden den Wettbewerbsdruck auf die Versorger erhöhen und so die Preise am Markt beeinflussen, wie Kartellamts-Präsident Andreas Mundt bei der Abgabe des Berichts erklärte.

Stromanbieter vergleichen und wechseln

Ein Stromanbieterwechsel wird neben Verbraucherportalen auch von Bundesverbänden, Politikern und Verbraucherzentralen empfohlen. Anfang des Jahres sprach sich der Naturschutzbund Deutschland (NABU) als Reaktion auf die für 2013 angekündigten Strompreiserhöhungen für einen Wechsel zu einem günstigeren, klimabewussten Anbieter aus. Auch die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt mehrfach jährlich einen Stromanbieterwechsel, ebenso wie die Stiftung Warentest, die in einer Untersuchung im letzten Jahr dazu kam, dass Deutsche zu viel für ihren Strom zahlen. Diese Empfehlungen basieren zum einen auf der großen möglichen Kostenersparnis, die Verbraucher für sich nutzen könnten. Zum anderen soll Kritik an der Preispolitik vieler Stromanbieter geübt werden, vor allem an der der großen Versorger, die mit ihren hohen Preisen den Markt bestimmen und so nur begrenzt einen Wettbewerb am Markt zulassen. 

Die Zahl der Kunden, die den Stromlieferanten gewechselt haben, ist leicht ansteigend. Im Jahr 2011 haben laut der Bundesnetzagentur gut 3 Millionen Kunden ihren Versorger gewechselt. Damit beträgt die Wechselquote bei Haushalt- und Kleingewerbekunden 6,5 Prozent.

Bundesweiter Stromwechsel

Ein Stromwechsel ist für Verbraucher bundesweit lohnenswert. Städte und Ballungsgebiete eignen sich besonders für einen Stromwechsel. Dort ist das Angebot der Stromversorger besonders hoch, so dass ein höherer Konkurrenzkampf als in weniger dicht besiedelten Teilen Deutschlands herrscht. Aufgrund der großen Anzahl der dort agierenden Stromanbieter und der Vielzahl der Tarife, die Kunden zur Wahl stehen, ist es möglich, 400 Euro pro Jahr einzusparen, hat man sich für den richtigen Stromanbieter und den richtigen Stromtarif entschieden.

In ländlichen Gegenden fallen die Preisunterschiede nicht so drastisch aus, finanzielle Vorteile kann ein Wechsel dort jedoch ebenfalls ermöglichen. Vor allem die Grundversorger erweisen sich oft als überteuerte Anbieter. Kleinere, nur in der Region agierende Stromanbieter bieten im Gegensatz dazu in der Regel deutlich günstigere Preise an.

Aktuelle Regelungen zum Stromanbieterwechsel

2012 wurden einige rechtliche Änderungen durchgesetzt, die Verbrauchern den Stromanbieterwechsel erleichtern. Die wichtigste Änderung dabei ist die Dauer des Anbieterwechsels. Konnte vorher ein Wechsel 6 bis 8 Wochen oder länger dauern, ist es nun möglich, den Versorger innerhalb von 3 Wochen zu wechseln. Dieses Recht für Verbraucher gilt EU-weit. Zusätzlich begünstig wird dieser beschleunigte Vorgang durch die Änderung, dass Stromlieferungen durch den neuen Anbieter nicht mehr wie bisher am Ersten des Monats erfolgen müssen, sondern an jedem Wochentag beginnen können.

Weiterhin sind Stromversorger jetzt angehalten, ihre Kunden über Kündigungsfristen und Preiserhöhungen zu informieren. Jede Rechnung enthält daher heute Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, wodurch Verbraucher stets wissen, wie lange sie an ihren aktuellen Vertrag noch gebunden sind. Die zeitnahe Rechnungsstellung, die spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraumes erfolgen muss, unterstreicht die Transparenz, die Anbieter Verbrauchern jetzt bieten müssen.

Stromanbieter kündigen

Um einen Stromanbieter zu kündigen, müssen Verbraucher in der Regel nur einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abschließen. Dieser kümmert sich dann um die Kündigung des bisherigen Stromversorgers, die durch eine Vollmacht, die Kunden im Rahmen des Abschlusses des neuen Vertrags ausstellen, möglich wird. Für den Abschluss eines neuen Kontrakts müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die es Verbrauchern gewähren, den alten Vertrag aufzulösen.

Kündigungsfrist und Mindestvertragslaufzeit

Durch die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz sind Kunden nicht nur durch ihren Vertrag über ihre Kündigungsfristen informiert, sondern auch durch ihre regelmäßigen Rechnungen, die sie am Ende jedes Abrechnungszeitraumes erhalten. Bei der Kündigung des Vertrags sind die vorgegebenen Fristen einzuhalten, vorher ist kein Wechsel möglich. Die Länge der Kündigungsfristen variiert von Stromanbieter zu Stromanbieter und beläuft sich auf 4-12 Wochen. Grundversorger können innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden. Da der Stromanbieterwechsel an sich 3 Wochen dauert, ist es Kunden daher geraten, rechtzeitig einen neuen Stromanbieter zu wählen, so dass bei Auslaufen des alten Vertrags der neue Anbieter seinen Strom liefern kann.

Sonderkündigungsrecht

Während das normale Kündigungsrecht eine Auflösung des Vertrags nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit erlaubt, ermöglicht das Sonderkündigungsrecht eine sofortige Auflösung und somit einen schnellen Wechsel zu einem neuen Anbieter. Damit das Sonderkündigungsrecht vorliegt, müssen bestimmte Vorraussetzungen gegeben sein.

Erhöht der Stromversorger während der regulären Vertragslaufzeit die Preise des vom Kunden bezogenen Tarifs, erhält dieser das Recht auf einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Vertrag. Damit Kunden über Preiserhöhungen im Bilde sind, sind die Anbieter verpflichtet, Kunden über eine Preiserhöhung zu informieren und sie dabei gleichzeitig über die Dauer ihres bestehenden Sonderkündigungsrechts aufzuklären. Verbraucher sollten dann innerhalb dieser vorgegebenen Frist (in der Regel zwei Wochen) den Anbieter kündigen, Stromanbieter vergleichen und einen Wechsel einleiten.

Manche Anbieter schließen jedoch ein Sonderkündigungsrecht aus, wenn sie die Preise aufgrund eines Anstiegs der Netzentgelte anheben. Rechtlich handelt es sich dabei um eine umstrittene Praxis der Versorger. Im konkreten Fall müssen Verbraucher die Geschäftsbedingungen prüfen.

Neben einer Preiserhöhung kann auch der Umzug eines Verbrauchers zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Liegt der Preis des aktuellen Anbieters am neuen Wohnort höher als am alten, können Kunden den Vertrag kündigen. Dabei sollten sie sich bereits ausreichend vor dem Umzug über die Preise am neuen Wohnort informieren, um gegebenenfalls zeitig einen Stromwechsel einleiten zu können.

Kündigungsform

Haben Kunden ihre Kündigungsfristen im Blick und wissen, wann ein Stromwechsel erfolgen kann, gilt es, eine entsprechende Kündigung aufzusetzen, sollte sich der neue Anbieter nicht um die Auflösung des bestehenden Vertrags kümmern.

Kunden sollten selbst kündigen, wenn eine kurze, gesetzte Frist (wie bei einer außerordentlichen Kündigung) einzuhalten ist. Die Kündigung muss dabei schriftlich aufgesetzt werden und die Kundennummer enthalten. Bei Sonderkündigungen ist es wichtig, entsprechende Gründe für die Kündigung (also z.B. Preiserhöhung) anzuführen. Abschließend sollten sich Kunden ihre Kündigung und ihren Kündigungstermin schriftlich von ihrem Anbieter bestätigen lassen.