Vergleich der Stromanbieter in Europa

Stromanbieter Wechsel in der Schweiz

Ein Stromanbieterwechsel ist in der Schweiz bisher nur für Großkunden ab einem Stromverbrauch von 100 MWh möglich. Kleinere Betriebe sowie Verbraucher können aktuell ihren Stromanbieter noch nicht frei wählen. Die komplette Liberalisierung des Strommarktes ist für 2015 geplant.

Stromanbieterwechsel für Großkunden

Aufgrund des steigenden Energiebedarfs ist ein Stromanbieterwechsel für Großkunden ratsam. Dies gilt jedoch erst seit 2012. Zu Beginn der Marktöffnung herrschten hohe Marktpreise, die dazu führten, dass nur wenige Industriebetriebe und Gewerbe ihren Stromversorger wechselten. Die Mehrheit der Kunden bevorzugte die regulierten Strompreise in den Gemeinden und Kantonen, da die freien Marktpreise zu Beginn der Liberalisierung deutlich höher lagen. Galt die Teilliberalisierung des Strommarktes bereits als gescheitert, haben sich die Preise im Jahr 2012 geändert. Bedingt durch die schleppende Wirtschaftslage in Europa, einer sinkenden Energienachfrage sowie dem Überschuss an erneuerbarer Energie sanken die Preise auf dem freien Strommarkt in der Schweiz. Mittlerweile liegen die Preise zahlreicher Anbieter unter denen der regulierten Gemeinden, so dass mehr und mehr Großkunden den Stromversorger wechseln. Der Strompreis an der Strombörse liegt heute umgerechnet 25 Prozent unter dem Preisniveau von 2010. Insbesondere Unternehmen, die über mehrere Standorte verfügen, lassen sich heute daher Angebote für den Gesamtverbrauch erstellen.

Der Wechsel des Stromanbieters für Großkunden erweist sich als unkompliziert. Großkunden können mittels eines Stromtarif-Rechners, der verschiedene, geeignete Tarife miteinander vergleicht, einen günstigeren Anbieter ausmachen, oder, wenn notwendig, sich von unterschiedlichen Stromanbietern Angebote erstellen lassen. Bei Abschluss eines neuen Vertrags ist die Kündigungsfrist des alten, noch bestehenden Vertrags zu beachten. Diese variiert je nach Vereinbarung, die im Vertrag festgehalten ist. Die Kündigung des alten Vertrags muss schriftlich erfolgen.

Stromanbieterwechsel für Haushaltskunden

Ein Wechsel des Stromanbieters ist für Haushaltskunden noch nicht möglich. Private Verbraucher sind also nach wie vor verpflichtet, den Strom des in der Gemeinde tätigen Versorgers zu beziehen. Kunden, die jedoch Ökostrom beziehen wollen, können das Stromprodukt bei ihrem Stromanbieter wechseln.

Ökostrom für Haushaltskunden

Haushaltskunden können bei Bedarf bei ihrem örtlichen Stromversorger von herkömmlichem Strom auf Ökostrom wechseln, wollen Sie die Klima- und Umweltpolitik der Schweiz unterstützen. Der Wechsel des Stromprodukts muss vom Verbraucher beim Stromanbieter schriftlich beantragt werden. Je nach Stromanbieter ist ein Wechsel des Produkts unter anderen Bedingungen durchführbar, möglich ist jedoch ein Produktwechsel pro Jahr unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.

Auch können private Kunden bei einem anderen Elektrizitätswerk den Mehrwert eines Teils seines ökologisch produzierten Stroms kaufen. Kunden erhalten dann von diesem Elektrizitätswerk ein Zertifikat über die Menge dieses ökologischen Mehrwerts. Der Mehrwert ist der Aufpreis vom konventionellen zum ökologischen Strom, den Kunden zahlen. Elektrizitätswerke können dabei nur so viele Zertifikate ausstellen, wie sie produzieren bzw. wiederverkaufen.

Mögliche Folgen einer Liberalisierung des ganzen Strommarktes

Die komplette Öffnung des Strommarktes in der Schweiz ist eine viel thematisierte Angelegenheit, die sowohl positive als auch negative Folgen haben kann. Der offensichtliche Vorteil für kleinere Industriebetriebe und Haushaltskunden liegt in der freien Wahl des Stromanbieters. Kunden können sich dann unabhängig vom Wohnort den Versorger heraussuchen, der ihnen den besten Preis und die besten Konditionen bietet. Kunden würden sich so aktiv mit dem Thema Energie auseinandersetzen und für Themen wie Stromsparen sowie Umwelt- und Klimaschutz sensibilisiert werden. Insbesondere im Hinblick auf die klimapolitischen Ziele der Schweiz würde sich eine derartige Entwicklung als lohnenswert erweisen. Bis 2050 soll der Energieverbrauch pro Kopf um 50 Prozent gesenkt werden.

Fraglich ist, wie sich die Marktöffnung auf die Strompreise ausüben würde. Wie die Teilliberalisierung gezeigt hat, ist ein freier Markt nicht gezwungenermaßen mit niedrigeren Preisen gleichzusetzen. Die Preise in der EU liegen deutlich höher als in der Schweiz, so dass zahlreiche inländische Kraftwerke Strom nicht mehr in der Schweiz selbst, sondern im Ausland verkaufen würden. Dies hätte eine Schwächung der Wirtschaft der Schweiz zufolge. Darauf könnten steigende Preise der Stromanbieter in der Schweiz folgen, die sich nach und nach den Preisen in der EU anpassen würden.

Eine Liberalisierung würde jedoch auch die in der Schweiz befürchtete „Stromlücke" vermeiden lassen. Der mit der EU vereinbarte Stromhandel bleibt nur bestehen, wenn die Schweiz den Markt vollständig liberalisiert. Auf diese Weise wäre es für die Schweiz weiter möglich, günstigen Strom zu importieren, mithilfe der Pumpspeicherkraftwerke in den Alpen Wasser in die Stauseen hochzupumpen und bei Stromengpässen Strom für den eigenen Bedarf zu produzieren oder durch den Weiterverkauf damit Gewinne zu erzielen.

Einhergehend mit dem Stromhandel mit der EU wäre eine Abhängigkeit vom Ausland gegeben. Insbesondere bei kurzfristiger Stromknappheit wäre die Schweiz auf Energie ausländischer Stromversorger angewiesen. Diese mögliche Abhängigkeit wäre jedoch immerhin eine Lösung für die befürchtete Stromknappheit, wenn wie geplant 2020 die drei Atomkraftwerke abgeschaltet werden.

Nicht wenige Experten halten aufgrund der denkbaren Nachteile für die Schweizer Wirtschaft eine Rückkehr zum regulierten Strommarkt für möglich. Auch ein Beibehalten des teilliberalisierten Strommarktes ist vorstellbar.